Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz hat der Gesetzgeber im Februar 2025 mehrere Regeln für neue Photovoltaikanlagen geändert. Ziel ist es, Einspeisespitzen an sonnigen Tagen zu verringern und das Stromnetz zu entlasten. Für Betreiber neuer Anlagen wird der Eigenverbrauch dadurch noch wichtiger.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Für Neuanlagen, die nach Inkrafttreten der Regelung in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen. Die betroffenen Zeiträume werden nach den gesetzlichen Vorgaben an das Ende des Vergütungszeitraums angehängt, sodass die Vergütung nicht vollständig verloren geht.
Begrenzte Einspeisung ohne Smart Meter
Solange bei einer neuen Anlage noch kein intelligentes Messsystem mit Steuerungsmöglichkeit verbaut ist, darf in der Regel nur ein Teil der installierten Leistung ins Netz eingespeist werden. Der selbst verbrauchte Strom ist davon nicht betroffen – wer viel selbst nutzt, spürt die Begrenzung kaum.
Eigenverbrauch wird zum Schlüssel
Die neuen Regeln machen deutlich: Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage hängt immer stärker davon ab, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen. Ein Stromspeicher, eine Wallbox mit PV-Überschussladen oder eine Wärmepumpe steigern den Eigenverbrauch erheblich.
Bestandsanlagen
Für bereits zuvor in Betrieb genommene Anlagen gelten grundsätzlich die bisherigen Regeln fort. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein freiwilliger Wechsel in das neue Modell möglich.
Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung des EEG. Gerne berücksichtigen wir die aktuellen Vorgaben bei der Planung Ihrer Anlage.