PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude

Auch denkmalgeschützte Häuser dürfen Solar – mit ein paar Einschränkungen. Baden-Württemberg hat den Denkmalschutz für PV-Anlagen 2023 deutlich gelockert. Der Solarausbau hat hier vielfach Vorrang vor dem Denkmalschutz.

Rechtsgrundlage

§ 8 DSchG BW wurde 2022 geändert: Solaranlagen sind grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn sie das Erscheinungsbild nicht erheblich beeinträchtigen. Die Beweislast liegt bei der Behörde, nicht beim Eigentümer.

Was ist erlaubt?

  • Anlagen auf nicht einsehbaren Dachflächen (z. B. Rückseiten, Hinterhof) – fast immer problemlos
  • Indach-Systeme bei einsehbaren Dächern (Module bündig in der Dachebene)
  • Solarziegel (Tesla, SunStyle, Autarq) – nahezu unsichtbar
  • Schwarze Full-Black-Module auf dunklen Schiefer-/Tonziegeldächern

Was wird kritisch geprüft?

  • Aufdach-Anlagen auf historischen Hauptansichten
  • Glänzende blaue oder graue Module auf Naturschieferdächern
  • Anlagen direkt sichtbar von öffentlichen Plätzen

Vorgehen

1) Frühzeitig formlose Anfrage beim Denkmalamt (kostenlos)
2) Wir liefern technische Unterlagen und Montagepläne
3) Visualisierung des Endzustandes (Photomontage)
4) Schriftliche Genehmigung (typisch 4–8 Wochen Bearbeitungszeit)

Indach-Systeme

Indach-Systeme integrieren die Module in die Dachhaut – die Aufbauhöhe ist nur 10–20 mm statt 90 mm bei Aufdach. Bei Sanierungen sehr elegant und denkmalfreundlich.

Solarziegel

Solarziegel ersetzen normale Dachziegel. Optisch nahezu unauffällig, allerdings mit höherer Investition und geringerer Leistungsdichte als Standard-Module. Sinnvoll vor allem bei besonders sensiblen Denkmälern.

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