Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen wurde 2024 deutlich erweitert. So sichern Sie sich bis zu 70 % Zuschuss für Ihren Heizungstausch – wenn Sie die Bedingungen rechtzeitig erfüllen.
Förderbausteine im Detail
- 30 % Grundförderung für jeden Heizungstausch zu Erneuerbaren
- +5 % Effizienzbonus für Sole-/Wasserwärmepumpen oder natürliche Kältemittel (R290)
- +20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus bis 2028 für selbstnutzende Eigentümer mit Heizung ≥ 20 Jahre
- +30 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr
Maximal kumulierbar: 70 % (Cap).
Förderfähige Kosten
Bis 30.000 € pro Wohneinheit (Erste Wohneinheit) – darüber hinaus pro WE 15.000 € in MFH. Maximal also 21.000 € Zuschuss pro WE.
Voraussetzungen
- Mindesteffizienz: JAZ ≥ 3,0 bei Luft-Wasser, ≥ 3,8 bei Sole-Wasser
- Hydraulischer Abgleich verpflichtend
- Antrag VOR Auftragsvergabe stellen
- Fachunternehmer-Erklärung mit BzA-Nummer (Antragsnummer)
Antragsweg
1) Energie-Effizienz-Experte (EEE) hinzuziehen oder Fachunternehmer-Erklärung holen
2) Online-Antrag bei der KfW (programm 458)
3) BzA erhalten → Vertrag mit Heizungsfirma
4) Nach Einbau Nachweis hochladen → Auszahlung
Häufige Stolperfallen
Vertragsbeginn vor Antrag → keine Förderung. Falscher Wärmepumpen-Typ (Liste der BAFA-förderfähigen Geräte beachten). Hydraulischer Abgleich fehlt → Rückforderung.
Wir unterstützen Sie
Golden Sun Solar liefert alle Unterlagen (Fachunternehmer-Erklärung, Datenblätter, Effizienznachweise) und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess – kostenlos.